Insolvenzberatung und Rechtsberatung

Ratsuchenden mit oder ohne unternehmerischem Hintergrund bieten wir eine solide rechtliche Analyse unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation. Wir beraten bei zivil- und wirtschaftsrechtlichen Fragen. Schwerpunkte bilden das Insolvenz- und Vollstreckungsrecht sowie das Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Deshalb gehören Entscheidungsträger von Kapital- und Personenhandelsgesellschaften zu unseren Mandanten. Wir beraten im Interesse einer regelkonformen Unternehmensführung und damit einer Vermeidung von Haftungsrisiken.

Gewerbliche Einzelunternehmer und Handwerker konsultieren uns ebenso wie die Angehörigen der freien Berufe. Hier steht vielfach der Erhalt des Unternehmens als wirtschaftliche und soziale Existenzgrundlage im Zentrum unsere Tätigkeit.

Die Beauftragung durch Krankenkassen und andere institutioneller Gläubiger mit dem Ziel der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen rundet unser Tätigkeitsbild ab.