Insolvenzverwaltung

Zahlreiche Insolvenzgerichte betrauen uns mit der Insolvenzverwaltung von Unternehmen und insolventen Verbrauchern. Unabhängig vom jeweiligen Verfahrenstyp sehen wir es hierbei als eine unserer Hauptaufgaben an, zu einer bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger beizutragen. Letztere wird durch eine umsichtige Verwertung des insolvenzbefangenen Vermögens und einer konsequenten Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche erreicht.

In keinem Widerspruch hierzu stehen die der Insolvenzordnung immanenten Verfahrensziele der Sanierung und Entschuldung des Insolvenzschuldners bzw. seines Unternehmens, da diese regelmäßig zu einer Verbesserung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger führen können.

Das von der Insolvenzordnung zur Verfügung gestellte Instrumentarium ist fester Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Sanierungswürdige Unternehmen werden – nicht zuletzt im Interesse eines Erhalts vorhandener Vermögenswerte und der Arbeitsplätze – unter Einsatz der erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen fortgeführt. Am Ende unserer Tätigkeit können beispielsweise eine übertragende Sanierung oder eine Sanierung des Unternehmensträgers im Wege eines Insolvenzplans stehen. Der Insolvenzplan hat sich auch in zahlreichen, von uns betreuten Verbraucherinsolvenzverfahren als geeignetes Mittel der Entschuldung von nichtunternehmerisch tätigen Personen erwiesen. Noch vor Ablauf der für die Erteilung der Restschuldbefreiung von Gesetzes wegen verlangten Fristen gelingt in einem solchen Fall regelmäßig zu einem früheren Zeitpunkt die Entschuldung und damit der angestrebte wirtschaftliche Neustart. Neben einer Verkürzung des Verfahrens führen Insolvenzpläne regelmäßig zu einer für die Gläubiger spürbaren Verbesserung der auf sie entfallenden Insolvenzquote.