Zwangsverwaltung

Rechtsanwalt Michael Hawelka wird seit vielen Jahren von zahlreichen Vollstreckungsgerichten zum Zwangsverwalter bestellt. Sie bauen hierbei auf sein fundiertes Fachwissen, das er als Referent bei Fortbildungsveranstaltungen im Kollegenkreis gerne teilt. Erfahrene Mitarbeiter unterstützen ihn bei der Verwaltung von Immobilien unterschiedlichsten Zuschnitts. Einzelne Wohnungs- oder Teileigentumsrechte gehören ebenso wie größere Gebäudekomplexe mit einer Vielzahl an Wohn- und Gewerbeeinheiten zu den verwalteten Vollstreckungsobjekten.

Wir arbeiten mit einem Kreis fachlich versierter Handwerker zusammen, so dass die zügige Durchführung notwendig werdender Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden kann. Der Einzug der Mieten und die Erstellung der turnusgemäßen Verbrauchsabrechnungen gehören für unsere erfahrenen Sachbearbeiterinnen zum Tagesgeschäft. Der Standard unserer Zwangsverwalter entspricht dem einer modernen Hausverwaltung.